Dauermelder Betreuung / Essen

                                       Dauermelder Betreuung / Essen


Infos bezüglich des Essens:

Abmeldungen vom Essen /Betreuung wegen Krankheit, Ausflügen oder sonstigem, müssen bis 8.00 Uhr des betreffenden Tages in der SKiB vorliegen, sonst müssen bestellte Essen auch bezahlt werden.

Die bestellten und in Anspruch genommenen Essen (inkl. der nicht abgemeldeten) werden monatlich abgerechnet, pro Essen werden 5.00€ berechnet (zusätzlich zu den Betreuungskosten).


Hier finden Sie das Formular.

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