Kündigung Verein/ Betreuung

                              Kündigung Vereinsmitgliedschaft/ Betreuung


Kündigung Betreuung / Verein

Kündigungsfristen aus Satzung der SKiB bzw. den Rahmenbedingungen: 


*1 Satzung §3: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen.  


*2 Rahmenbedingungen 4: Die Aufnahme in die Betreuung beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand. Die Betreuung endet automatisch mit dem erfolgreichen Abschluss des 4. Schuljahres oder durch vorzeitige schriftliche Kündigung, Ausschluss oder Streichung von der Betreuungsliste. Die vorzeitige Kündigung muss dem Vorstand 4 Wochen vor Ablauf des Halb-/Schuljahres vorliegen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Share by: